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12. Dezember 2024
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Umstellung auf barwertige Risikotragfähigkeit: Ende der Übergangsfrist rückt näher

Spätestens bis zum Jahresende 2022 müssen alle Kreditinstitute auf die neue, ökonomisch geprägte Risikotragfähigkeitskonzeption umgestellt haben. Der bisher geduldete Annex-Ansatz läuft aus – mit weitreichenden Auswirkungen für Steuerung, Modelle und Governance.

Konferenztisch mit Personen

Die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Risikotragfähigkeitskonzeption deutscher Kreditinstitute haben sich in den letzten Jahren grundlegend gewandelt. Mit der Integration des Leitfadens zur Risikotragfähigkeit vom 24.05.2018 in die MaRisk (16.08.2021) und der Klarstellung der BaFin Ende 2021 wurde deutlich: Der bislang vielfach genutzte Annex-Ansatz ist nur noch bis zum 31.12.2022 zulässig. Institute, die noch nicht auf die barwertige Risikotragfähigkeit umgestellt haben, stehen unter Handlungsdruck. Dieser Beitrag erläutert die Anforderungen, Herausforderungen und nächsten Schritte.

Die neue Risikotragfähigkeitskonzeption: Ausgangspunkt und Entwicklung

Traditionell steuern viele Institute ihre Risiken anhand periodischer Risikotragfähigkeitsansätze auf Basis von GuV-Größen und Jahresabschlussdaten. Der nun verbindliche Leitfaden der Aufsicht fordert jedoch eine ökonomische – d. h. barwertige oder zumindest barwertnahe – Perspektive. Um den Umstieg zu erleichtern, war ein Annex-Ansatz als befristete Übergangslösung gestattet, der nun ausläuft.

Ziel der neuen Konzeption ist eine konsistentere, zukunftsorientierte und ökonomisch fundierte Sicht auf die Risikotragfähigkeit – sowohl im Hinblick auf die Risikodeckungsmasse als auch auf die Risikomessung. Der Übergang erfordert eine tiefgreifende Anpassung bestehender Steuerungsmodelle und eine institutionenweite Auseinandersetzung mit neuen Verfahren und Verantwortlichkeiten.

Anforderungen an die ökonomische Perspektive

Kernstück der neuen Vorgaben ist die barwertige Ermittlung von Risikodeckungsmasse und Risiken. Dazu gehören unter anderem:

  • Barwertgrößen für Zins-, Fonds-, Immobilien- und Beteiligungsbücher,
  • ein Verwaltungskostenbarwert zur Abbildung der laufenden Kosten,
  • sowie eine barwertige Risikomessung mit einem Konfidenzniveau von ca. 99,9 % – analog zur Säule-I-Sicht.

Dabei sind bestehende Risikomodelle zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die aufsichtsrechtliche Praxis zeigt, dass Abweichungen vom geforderten Konfidenzniveau nur bei triftiger und dokumentierter Begründung akzeptiert werden.

Die normative Perspektive: Kapitalplanung mit Szenarien

Ergänzend zur ökonomischen Sicht ist eine normative Perspektive umzusetzen, die primär auf der bereits etablierten Kapitalplanung basiert. Hier sind mindestens ein plausibles Basisszenario sowie ein adverses Szenario verpflichtend. Letzteres muss sämtliche wesentlichen Risikoarten einbeziehen und einen signifikanten Einfluss auf die Kapitalausstattung zeigen.

Umsetzungsempfehlung und Ausblick

Für eine reibungslose Umstellung empfiehlt sich ein Parallelbetrieb der alten und neuen Konzeption in den Risiko- und Aufsichtsratsreportings. Diese Phase sollte mindestens sechs Monate betragen und auch eine enge Verzahnung mit der Kapitalplanung und den institutsinternen Stresstests umfassen. Schulungen für Entscheidungsträger und Aufsichtsgremien sind essenziell, um Verständnis und Akzeptanz für die neue Logik der Risikotragfähigkeit zu schaffen.

Praxistipps für Kreditinstitute

  • Risikomodelle überprüfen: Welche Modelle liefern bereits barwertige Risikogrößen? Wo sind Anpassungen erforderlich?
  • Konfidenzniveau anpassen: In der Regel 99,9 %. Geringere Werte bedürfen einer fundierten Begründung.
  • Adverses Szenario entwickeln: Wesentliche Risiken abdecken, spürbare Auswirkungen sicherstellen.
  • Parallelbetrieb planen: Übergangsphase strategisch nutzen, Testläufe starten und Schulungen einbinden.

Passende Seminare der Akademie Heidelberg

  • Risikotragfähigkeit & Stresstesting in Praxis & Prüfung (Online, 17.02.2022)
  • Nachhaltigkeitsrisiken und ESG-Prozesse im Fokus der Aufsicht (Online mit Bundesbank, 07.03.2022)
  • Ausblick neue MaRisk 2022 (Online mit BaFin, 14.03.2022)
  • Prüfung Datenqualität & BIG DATA-Analyse (Online mit Bundesbank, 04.04.2022)
Autor:
Autor: Thomas von Brasch
Thomas von Brasch ist Spezialist für Gesamtbanksteuerung beim Prüfungsdienst des Verbands der Sparda-Banken e. V. und beschäftigt sich intensiv mit regulatorischen Entwicklungen im Risikomanagement von Kreditinstituten.

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