Mit dem Inkrafttreten der überarbeiteten Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) sowie der bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) am 16. August 2021 hat die Aufsicht ihre Erwartungen an das Informationssicherheitsniveau von Finanzinstituten geschärft. Entgegen verbreiteter Annahmen handelt es sich nicht um neue Anforderungen, sondern um präzisierte Vorgaben zur Umsetzung bestehender regulatorischer Leitlinien – insbesondere im Lichte der EBA-Leitlinien zum IKT- und Sicherheitsrisikomanagement. Dennoch bringen die Änderungen teils erheblichen Anpassungsbedarf mit sich, vor allem im operativen Bereich. Der Beitrag gibt einen Überblick über die relevanten Neuerungen, ihren Umsetzungsaufwand und praxisnahe Empfehlungen.
Konkretisierungen der MaRisk: Auslagerungen und Informationsverbund
Im MaRisk-Rundschreiben wurde insbesondere der Abschnitt AT 9 (Auslagerungen) um neue Anforderungen ergänzt. Hinzu kommt die Einführung des Begriffs Informationsverbund, der eine strukturiertere Herangehensweise an die Risikobewertung informationsverarbeitender Systeme ermöglicht. Auch wenn für einige MaRisk-Passagen Übergangsfristen eingeräumt wurden, ist ein frühzeitiger Abgleich mit der eigenen Risikostruktur ratsam.
BAIT 2021: Informationssicherheit rückt in den Mittelpunkt
Deutlich stärker im Fokus steht die BAIT-Novellierung. Sie betont die tragende Rolle des Informationsrisikomanagements für die Resilienz gegenüber Cyber-Bedrohungen und strukturiert die Anforderungen in mehreren neuen bzw. erweiterten Kapiteln:
- Neues Kapitel „Operative Informationssicherheit“ mit konkreten Vorgaben zu Schwachstellenmanagement, Netzwerksegmentierung, sicherer Systemkonfiguration und SIEM-Betrieb.
- Kapitel „IT-Notfallmanagement“ mit erweiterten Anforderungen zur Krisenvorsorge.
- Ergänzte Anforderungen an die IT-Strategie mit Fokus auf Informationssicherheit.
- Verpflichtende Schutzbedarfsprüfung durch das Informationsrisikomanagement.
- Neudefinierte Inhalte der Informationssicherheitsleitlinie.
- Verpflichtung zur Richtlinie für Sicherheitstests (inkl. Penetrationstests).
- Verstärkte Verantwortlichkeitszuweisungen im Sinne der „drei Verteidigungslinien“.
Insbesondere das Kapitel zur operativen Informationssicherheit verlangt nicht nur technische Maßnahmen, sondern einen Kulturwandel hin zur geteilten Verantwortung. Informationssicherheit ist keine isolierte Funktion des ISB mehr, sondern Teamaufgabe quer durch die Organisation.
Praxisimplikationen und Handlungsempfehlungen
Auch wenn die Aufsicht die Änderungen als reine Konkretisierungen versteht, zeigen erste Erfahrungen in der Praxis: Die Umsetzung ist ressourcenintensiv – sowohl personell als auch organisatorisch. Entscheidend ist daher eine schrittweise, risikoorientierte Herangehensweise.
Konkrete Empfehlungen:
- Kompetenzaufbau sicherstellen – gezielte Schulungen für operative Einheiten und IT-Personal.
- Ressourcenausstattung überprüfen – intern wie auch extern (Beratungsbedarf).
- Kleine Schritte planen – iterative Umsetzung statt "großem Wurf".
- Wissensaustausch fördern – Nutzung bestehender Netzwerke und Best Practices.
Fazit
Die Novellierungen von MaRisk und BAIT markieren einen Paradigmenwechsel: Nicht neue Anforderungen, sondern präzisere Erwartungen an eine gelebte Informationssicherheitskultur stehen im Zentrum. Insbesondere kleinere Institute sollten nicht den Anspruch haben, sofort sämtliche Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen, sondern auf kontinuierliche Verbesserung und risikobasierte Priorisierung setzen. Dabei bleibt Informationssicherheit eine Querschnittsaufgabe – im Spannungsfeld zwischen regulatorischer Compliance und wirtschaftlicher Effizienz.
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