Was Sie in dieser Schulung erwartet
Das Aufsichtsrecht fordert die Zusammenfassung einzelner Kreditnehmer zu Gruppen verbundener Kunden (GvK) und Kreditnehmereinheiten (KNE) – eine zentrale Anforderung im Groß- und Millionenkreditregime. Die Regelungen wurden zuletzt im Juni 2024 in eine delegierte Verordnung überführt. Mit dem Standortfördergesetz (StoFöG) wird das Millionenkreditmeldewesen zum 30.12.2026 abgeschafft – mit direkten Konsequenzen für Ihre tägliche Arbeit.
Sie erhalten einen fundierten Überblick über den rechtlichen Rahmen, den Anwendungsbereich und die aufsichtliche Intention der Einheitenbildung. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen haben und welche Fragestellungen sich daraus für die Praxis ergeben.
Ihr Nutzen
Nach dem Seminar können Sie GvK und KNE regelkonform bilden und wissen, worauf es bei den gängigsten Konstellationen und Rechtsformen ankommt. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele trainieren Sie die korrekte Anwendung – damit Sie die Vorgaben sicher in Ihrem Arbeitsalltag umsetzen.
Für wen ist diese Schulung
Diese Grundlagenschulung richtet sich an Mitarbeiter*innen aus dem Kreditbereich, Risikomanagement und Compliance, die mit der aufsichtsrechtlichen Einheitenbildung befasst sind oder sich einen fundierten Einstieg in das Thema verschaffen möchten.