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Aufsichtsrechtliche Einheitenbildung GvK nach CRR und KNE nach KWG

Online

Gruppen verbundener Kunden und Kreditnehmereinheiten sicher bilden – mit aktuellen Regelungen nach CRR und den Änderungen durch das Standortfördergesetz

Welche Kreditnehmer müssen Sie zusammenfassen? Und welche Auswirkungen hat die Abschaffung des Millionenkreditmeldewesens auf Ihre Praxis? In dieser Grundlagenschulung erhalten Sie einen klaren Überblick über die aufsichtsrechtliche Einheitenbildung – von den rechtlichen Grundlagen bis zur praktischen Anwendung. Sie lernen, wie Sie GvK und KNE korrekt bilden und welche neuen Anforderungen durch das Standortfördergesetz auf Sie zukommen.

Gebühr

390,00
,-
zzgl. gesetzl. Ust.

Was Sie in dieser Schulung erwartet

Das Aufsichtsrecht fordert die Zusammenfassung einzelner Kreditnehmer zu Gruppen verbundener Kunden (GvK) und Kreditnehmereinheiten (KNE) – eine zentrale Anforderung im Groß- und Millionenkreditregime. Die Regelungen wurden zuletzt im Juni 2024 in eine delegierte Verordnung überführt. Mit dem Standortfördergesetz (StoFöG) wird das Millionenkreditmeldewesen zum 30.12.2026 abgeschafft – mit direkten Konsequenzen für Ihre tägliche Arbeit.

Sie erhalten einen fundierten Überblick über den rechtlichen Rahmen, den Anwendungsbereich und die aufsichtliche Intention der Einheitenbildung. Wir zeigen Ihnen, welche Auswirkungen die Gesetzesänderungen haben und welche Fragestellungen sich daraus für die Praxis ergeben.

Ihr Nutzen

Nach dem Seminar können Sie GvK und KNE regelkonform bilden und wissen, worauf es bei den gängigsten Konstellationen und Rechtsformen ankommt. Anhand zahlreicher Praxisbeispiele trainieren Sie die korrekte Anwendung – damit Sie die Vorgaben sicher in Ihrem Arbeitsalltag umsetzen.

Für wen ist diese Schulung

Diese Grundlagenschulung richtet sich an Mitarbeiter*innen aus dem Kreditbereich, Risikomanagement und Compliance, die mit der aufsichtsrechtlichen Einheitenbildung befasst sind oder sich einen fundierten Einstieg in das Thema verschaffen möchten.

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