Was Sie erwartet
Organkredite sind keine gewöhnlichen Kredite. Sie erfordern eine besondere Sorgfalt bei Vergabe, Überwachung und Offenlegung. Durch das Risikoreduzierungsgesetz (RiG) und das BRUBEG haben sich die Anforderungen erheblich verändert: Der Organkreis wurde erweitert, der Organkreditbegriff umfasst nun auch Geschäfte, die keine Kredite im klassischen Sinne sind. Gleichzeitig gibt es neue prozessuale Erleichterungen, die Sie kennen sollten.
Dieses Seminar vermittelt Ihnen das notwendige Grundlagenwissen zu §15 KWG und zeigt Ihnen praxisnah, wie Sie die gesetzlichen Vorgaben in Ihren Kreditprozessen umsetzen. Sie erfahren, wie Sie Organkredite sicher identifizieren, welche Personen und Unternehmen zum Organkreis gehören und welche Geschäfte unter die verschärften Regelungen fallen.
Ihr Nutzen
Sie kennen die aktuellen gesetzlichen Anforderungen nach RiG und BRUBEG
Sie können Organkredite zuverlässig erkennen und von regulären Krediten abgrenzen
Sie wissen, welche Prozessschritte bei Vergabe, Überwachung und Meldung zu beachten sind
Sie erhalten wertvolle Praxistipps für typische Auslegungsfragen
Für wen ist dieses Seminar
Das Basis-Seminar richtet sich an Mitarbeiter in Kreditabteilungen, Marktfolge, Risikomanagement und Compliance, die mit der Bearbeitung oder Überwachung von Organkrediten befasst sind oder sich grundlegend in das Thema einarbeiten möchten.